Videoüberwachung am Arbeitsplatz

04.02.2012 09:34 von Datenschutz-Agentur (Kommentare: 0)

 

Arbeitgeber müssen bei der Installation einer Videoüberwachung in Büroräumen sehr aufpassen, dass die Arbeitsplätze der Mitarbeiter nicht mit überwacht werden.

 

In einem Urteil  hat das Hessische Landesarbeitsgericht  einen Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von 7.000 € verurteilt, weil er eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. 

 

Lesen Sie das Urteil hier: Urteil Hessische LAG

 

 

Sie haben Fragen zur Videoüberwachung in Geschäftsräumen? Wir beraten Unternehmen beim Einsatz von Videoüberwachung. Jede Installation muss dabei individuell auf ihre Gesetzmäßigkeit beurteilt werden.

 

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