Facebook Button - 2Click-Lösung

25.02.2012 15:43 von Datenschutz-Agentur (Kommentare: 0)

Verwendung von Facebook Social Plugins

 

Wir möchten nochmals kurz die Facebook-Problematik aufgreifen. Dazu haben wir nun auch einen Link zu einem Beispieltext eingefügt, der auf die Richtigkeit des Ablaufs der Datenübertragung überprüft werden muss. Dann kann der Text in die eigene Datenschutzerklärung aufgenommen werden.

 

Hier der Auszug aus dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises.


„Das direkte Einbinden von Social Plugins, beispielsweise von Facebook, Google+ oder Twitter, in Websites deutscher Anbieter, wodurch eine Datenübertragung an den jeweiligen Anbieter des Social Plugins ausgelöst wird, ist ohne hinreichende Information der Internetnutzerinnen und -nutzer und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die Datenübertragung zu unterbinden, unzulässig.“

 

Hier der Link zum  Textbeispiel, insoweit Sie dann die 2-Click Lösung aktiv haben.

Der Text unten stammt auch aus diesem Link.

 

http://www.wbs-law.de/internetrecht/muster-datenschutzerklaerung-facebook-like-button-5712/

 

„Auf unserer Website sind Verweise (Links) auf das externe soziale Netzwerk Facebook enthalten. Dieser Internetauftritt wird ausschließlich von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA (Facebook) betrieben. Die Verweise sind im Rahmen unseres Internetauftritts durch das Facebook Logo oder den Zusatz „Gefällt mir” kenntlich gemacht (es werden keine Facebook-Plugin genutzt).

 

Wird diesen Verweisen durch einen Klick gefolgt, werden die Facebook-Plugins aktiviert und Ihr Browser stellt eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook her.

 

Sofern Sie während des Besuchs unserer Website den Verweisen folgen und über Ihr persönliches Benutzerkonto bei Facebook eingeloggt sind, wird die Information, dass Sie unsere Website besucht haben, an Facebook weitergeleitet. Den Besuch der Website kann Facebook ihrem Konto zuordnen.

Diese Informationen werden an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Um dies zu verhindern müssen Sie sich vor dem Klick auf den Verweis aus Ihrem Facebook-Account ausloggen.

 

Die den Verweisen von Facebook zugewiesenen Funktionen, insbesondere die Übermittlung von Informationen und Nutzerdaten, werden nicht bereits durch das Besuchen unserer Website aktiv, sondern erst durch den Klick auf die entsprechenden Verweise.

Zweck und Umfang der Datenerhebung durch Facebook sowie die dortige weitere Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten wie auch Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Facebook (http://de-de.facebook.com/privacy/explanation.php).

 

Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten.“

 

Zögern Sie nicht mit der Umsetzung, um Abmahnungen aufgrund des Nichteinhaltens der Vorgaben zu vermeiden.


Nachtrag vom 25.02.2012


An dieser Stelle noch ein Link, der Sie bei der Einrichtung der 2-Click Lösung unterstützen soll.

http://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

 

Welche Informationen Facebook sammelt, können sie hier lesen!

http://www.heise.de/security/artikel/Das-verraet-Facebooks-Like-Button-1230906.html

 

 

 

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