Europäischer Datenschutz wird verschärft
31.12.2011 08:57 von Datenschutz-Agentur (Kommentare: 0)
Aus einer Richtlinie wird eine Verordnung
Wenn 2012 der Entwurf zu neuen europäischen Datenschutzverordnung zur Entscheidung vorgelegt wird, kommen mit Inkrafttreten 2014 auf Unternehmen noch höhere Anforderungen zu.
Eine Verordnung der EU gilt unmittelbar (Art. 288 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Sie bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht durch den nationalen Gesetzgeber. Sie ist aber mit Inkrafttreten für alle Mitgliedsstaaten verbindlich.
Wir empfehlen Unternehmen sich bereits jetzt mit der kommenden Verordnung auseinander zu setzen um sich umfassend auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
Den Entwurf der neuen Datenschutz-Verordnung lesen Sie hier!
26.03.2012 Update
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